Herzlich willkommen in unserer Pfarrei St. Petrus mit den Gemeinden in Buchholz, Egestorf und Tostedt!

Die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsens in ihrer jeweils gültigen Fassung und die Hinweise des Bistums Hildesheim bilden die Grundlage für die Planung und Durchführung von organisatorischen Maßnahmen bei der Veranstaltung von Gottesdiensten in unseren Kirchen.

Eine namentliche Anmeldung zu den einzelnen Gottesdiensten ist weiterhin erforderlich. Das geschieht am einfachsten über diese Plattform. Familien, Paare oder Menschen mit Begleitperson müssen jeweils jede einzelne Person anmelden! 
Die Anzahl der möglichen Teilnehmenden ist begrenzt. Die Höchstzahl orientiert sich an der Größe der jeweiligen Kirche. Ist sie erreicht, ist eine Anmeldung nicht mehr möglich. 

Bei der Anmeldung werden verschiedene Kontaktdaten erfragt, damit bei einem Corona-Auftreten später alle infrage kommenden Kontaktpersonen ermittelt werden können. Diese Daten werden 21 Tage lang gespeichert und dann gelöscht. 
Wenn Sie eine E-Mail-Adresse angeben, werden Sie mittels E-Mail informiert, ob Sie am Gottesdienst teilnehmen können oder nicht. 

Was ist vor, während und nach einem Gottesdienst zu beachten?

Wenn Sie sich zu einem Gottesdienst angemeldet haben, bestätigen Sie Ihr Einverständnis mit den folgenden Regelungen: 

  • An den Kirchentüren stehen Ordner, die überprüfen, ob Sie angemeldet sind. Folgen Sie den Anweisungen der Ordner und nehmen Sie nur die Ihnen zugewiesenen markierten Plätze ein.
  • Bitte kommen Sie rechtzeitig vor Beginn des Gottesdienstes zur Kirche, weil Sie möglicherweise an der Kirche darauf warten müssen, eingelassen zu werden.
  • Es gilt die Pflicht zum Tragen einer Maske mit FFP2-Standard. Dies gilt auch am Sitzplatz während der gesamten Dauer eines Gottesdienstes. Die sogenannte "3G-Regel" wird bei religiösen Veranstaltungen nicht angewendet. Kinder unter 6 Jahren müssen keine medizinische Maske tragen; es wird jedoch das Tragen einer Alltagsmaske empfohlen. Atemschutzmasken mit Ausatemventil sind nicht zulässig. Dies gilt auch bei einer Vorlage eines Attests.

Herzlichen Dank, dass Sie durch die Einhaltung dieser Regeln mithelfen, weiter öffentliche Gottesdienste feiern zu können. 
Wir freuen uns, Sie zu gemeinsamen Gottesdiensten in unseren Kirchen begrüßen zu dürfen!



Nächste Gottesdienste / Veranstaltungen